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   LAG Hessen, 12.09.2012 - 12 Sa 1763/11   

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https://dejure.org/2012,47496
LAG Hessen, 12.09.2012 - 12 Sa 1763/11 (https://dejure.org/2012,47496)
LAG Hessen, Entscheidung vom 12.09.2012 - 12 Sa 1763/11 (https://dejure.org/2012,47496)
LAG Hessen, Entscheidung vom 12. September 2012 - 12 Sa 1763/11 (https://dejure.org/2012,47496)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 826
    Unzulässigkeit der Zwangsvollstreckung wegen Titelerschleichung - Zu den Anforderungen, die an die Voraussetzungen eines auf § 826 BGB gestützten Anspruchs auf Unterlassung der Zwangsvollstreckung aus einem rechtskräftigen Urteil zu stellen sind (nach BGH 30.06.1998 - VI ZR 160/97)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 30.06.1998 - VI ZR 160/97

    Unterlassung der Zwangsvollstreckung aus einem rechtskräftigen

    Auszug aus LAG Hessen, 12.09.2012 - 12 Sa 1763/11
    Zu den Anforderungen, die an die Voraussetzungen eines auf § 826 BGB gestützten Anspruchs auf Unterlassung der Zwangsvollstreckung aus einem rechtskräftigen Urteil zu stellen sind (nach BGH 30.06.1998 - VI ZR 160/97).

    Voraussetzungen dafür sind neben der materiellen Unrichtigkeit des Vollstreckungstitels die Kenntnis des Gläubigers hiervon sowie das Hinzutreten besonderer Umstände, die sich z.B. aus der Art und Weise der Titelerlangung ergeben und die das Vorgehen des Gläubigers in sittenwidriger Weise prägen, so dass es Letzterem zugemutet werden kann, die ihm unverdient zugefallene Rechtsposition aufzugeben (ständige Rechtssprechung des Bundesgerichtshofs BGHZ 101, 380; BGH 30.06.1998 - VI ZR 160/97 - NJW 1998, 2818; Musielak/Musielak § 322 ZPO Rn. 88-92 mit w. Hinweisen).

  • BGH, 24.09.1987 - III ZR 187/86

    Materielle Rechtskraft von Vollstreckungsbescheiden; Unterlassung der

    Auszug aus LAG Hessen, 12.09.2012 - 12 Sa 1763/11
    Voraussetzungen dafür sind neben der materiellen Unrichtigkeit des Vollstreckungstitels die Kenntnis des Gläubigers hiervon sowie das Hinzutreten besonderer Umstände, die sich z.B. aus der Art und Weise der Titelerlangung ergeben und die das Vorgehen des Gläubigers in sittenwidriger Weise prägen, so dass es Letzterem zugemutet werden kann, die ihm unverdient zugefallene Rechtsposition aufzugeben (ständige Rechtssprechung des Bundesgerichtshofs BGHZ 101, 380; BGH 30.06.1998 - VI ZR 160/97 - NJW 1998, 2818; Musielak/Musielak § 322 ZPO Rn. 88-92 mit w. Hinweisen).
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